AGB

GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Kreativagentur „stories to be told.“ (nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet) und ihren Kund:innen (nachfolgend als „Kund:innen“ bezeichnet) in Bezug auf die Erbringung medialer Dienstleistungen wie Videoproduktion, Fotografie, Grafikdesign, Content-Konzepte und ähnliche Leistungen.

VERTRAGSGEGENSTAND

Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich der Medienproduktion und -gestaltung. Der genaue Umfang der Leistungen sowie die Vergütung werden in einem separaten Vertrag oder Angebot festgelegt, welches von beiden Parteien unterzeichnet oder anderweitig akzeptiert wird.

LEISTUNGSERBRINGUNG

Die Agentur verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit professioneller Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die Agentur behält sich das Recht vor, zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen gegebenenfalls Subunternehmer einzusetzen.

MITWIRKUNGSPFLICHT DER KUND:INNEN

Die Kund:innen verpflichten sich, der Agentur alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien zeitnah und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Die Kund:innen stellen sicher, dass sie über alle erforderlichen Rechte und Lizenzen an den bereitgestellten Inhalten verfügen.

FOTOGRAFIE UND VIDEOGRAFIE BEI VERANSTALTUNGEN

Bei Veranstaltungen, bei denen die Agentur fotografische und videografische Dienstleistungen erbringt, trägt die Kundin bzw. der Kunde die volle Verantwortung für die Einholung aller erforderlichen Zustimmungen und Rechte zur Verwendung der Bilder und Videoaufnahmen der Gäste oder Teilnehmer der Veranstaltung. Dies schließt ausdrücklich die Zustimmung zur Veröffentlichung und Verwendung der Bilder und Videoaufnahmen für jegliche Zwecke ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung, Marketing und soziale Medien. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten oder anderen rechtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung der aufgenommenen Bilder und Videoaufnahmen durch die Kundin bzw. den Kunden. Es liegt in der Verantwortung der Kundin bzw. des Kunden, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Freigaben vorliegen.

KORREKTURSCHLEIFEN

Das vereinbarte Honorar umfasst maximal zwei Korrekturschleifen pro Auftrag, die innerhalb von 30 Kalendertagen nach Versand der Arbeit oder des Projekts genutzt werden müssen. Sollten zusätzliche Korrekturen oder Änderungen seitens des Kunden gewünscht werden, behält sich die Agentur das Recht vor, diese gesondert in Rechnung zu stellen.

URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

Die Agentur behält sich das Urheberrecht an sämtlichen von ihr erstellten Werken vor, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Agentur gewährt den Kund:innen ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck und den vereinbarten Zeitraum, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.

VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach den im Vertrag oder Angebot festgelegten Preisen. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Vergütung erfolgt gemäß den im Vertrag oder Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen.

HAFTUNG

Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Agentur zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen seitens der Kund:innen entstehen.

VERTRAULICHKEIT

Die Agentur verpflichtet sich, alle Informationen, die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kund:innen bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

WEITERGABE VON ROHMATERIAL

Das Rohmaterial, einschließlich ungeschnittener Filmaufnahmen, unbearbeiteter Fotos und sonstiger nicht fertiggestellter Werke, wird den Kund:innen nicht ohne vorherige schriftliche Absprache geliefert. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Rohmaterials durch die Kund:innen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur. Die Agentur behält sich das Recht vor, eine gesonderte Vereinbarung über die Lieferung und Nutzung des Rohmaterials zu treffen, sofern dies im beiderseitigen Interesse liegt.

ZAHLUNGSZIEL

Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Der Kunde verpflichtet sich, die fälligen Zahlungen innerhalb dieses Zeitraums zu leisten.

ZAHLUNGSVERZUG

Falls die Kund:innen die vereinbarten Zahlungen nicht innerhalb des festgelegten Zahlungsziels leisten, geraten sie automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 40€, sowie Verzugszinsen zu verlangen. Darüber hinaus behält sich die Agentur das Recht vor, weitere Mahnkosten und etwaige Inkassokosten den Kund:innen in Rechnung zu stellen. Solange der Zahlungsverzug besteht, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen auszusetzen und die Lieferung von abgeschlossenen Projekten oder Werken zurückzuhalten, bis die offenen Zahlungen beglichen sind.

VERTRAGSBEENDIGUNG BEI LANGANHALTENDEM ZAHLUNGSVERZUG

Bei langanhaltendem Zahlungsverzug behält sich die Agentur das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Agentur behält dabei ihren Anspruch auf Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie eventueller Schadensersatzansprüche.

EIGENTUMSVORBEHALT

Alle erstellten Werke und gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im Eigentum der Agentur. Die Kund:innen sind nicht berechtigt, die Werke und Materialien zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist.

STORNIERUNG VON AUFTRÄGEN

Aufträge, die von Kund:innen bereits erteilt wurden, werden im Falle einer Stornierung mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 30% der Angebotssumme in Rechnung stellt. Für Aufträge, die weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Produktionsbeginn abgesagt werden, behält sich die Agentur das Recht vor, ein Ausfallhonorar voller Höhe des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.

ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.