AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Kreativagentur „stories to be told.“ (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kund:innen (nachfolgend „Kund:innen“). Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Kund:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand der Zusammenarbeit sind Dienstleistungen der Agentur insbesondere in den Bereichen Strategie- und Marketingberatung, Marken-, Kommunikations- und Content-Strategie, Kampagnen- und Formatentwicklung, Workshops, Audits, Analysen, Projektsteuerung, klassische Agenturleistungen sowie Medienproduktion wie Video, Fotografie, Grafikdesign und digitale Inhalte. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer individuellen Leistungsbeschreibung der Agentur.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung eines Vertrags oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande. Mit Annahme des Angebots erkennen die Kund:innen diese AGB als verbindlich an.
4. Leistungserbringung
Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit professioneller Sorgfalt, nach bestem Wissen und auf Basis ihrer fachlichen Erfahrung sowie der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen.
5. Ziele, Wirkung und externe Einflussfaktoren
Strategische, beratende und konzeptionelle Leistungen der Agentur sind darauf ausgerichtet, die Kund:innen bestmöglich bei der Erreichung ihrer unternehmerischen und kommunikativen Ziele zu unterstützen. Die Agentur arbeitet dabei zielorientiert, methodisch fundiert und nach branchenüblichen Standards. Da die Wirkung einzelner Maßnahmen auch von externen Faktoren abhängt, auf die die Agentur keinen Einfluss hat – insbesondere Marktbedingungen, Zielgruppenverhalten, unternehmensinterne Entscheidungen sowie Änderungen von Plattformen, Technologien oder Algorithmen – können konkrete wirtschaftliche oder messbare Ergebnisse nicht verbindlich zugesichert werden. Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg im Sinne einzelner Kennzahlen.
6. Mitwirkungspflichten der Kund:innen
Die Kund:innen verpflichten sich, der Agentur alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Freigaben rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Sie versichern, dass sie über sämtliche erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügen, und stellen die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtungen resultieren.
7. Einsatz externer Dienstleister & Vertragsstrafe
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen externe Dienstleister, Freelancer oder Subunternehmer einzusetzen. Auswahl, Beauftragung und Koordination dieser externen Dienstleister erfolgen grundsätzlich durch die Agentur. Die Kund:innen verpflichten sich, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach deren Beendigung keine direkten oder indirekten vertraglichen, wirtschaftlichen oder vergütungsrelevanten Absprachen mit den von der Agentur eingesetzten externen Dienstleistern zu treffen oder diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur direkt oder mittelbar zu beauftragen. Eine direkte Kommunikation zwischen Kund:innen und externen Dienstleistern zu rein organisatorischen oder projektbezogenen Abstimmungszwecken ist zulässig, sofern diese erforderlich ist und die Agentur hierüber informiert ist oder diese Kommunikation von der Agentur initiiert oder ausdrücklich freigegeben wurde. Bei jedem schuldhaften Verstoß gegen diese Regelung verpflichten sich die Kund:innen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro je Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der Agentur vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatz angerechnet. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Korrekturschleifen
Sofern nicht anders vereinbart, umfasst das vereinbarte Honorar maximal zwei Korrekturschleifen pro Auftrag. Diese sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Übergabe der jeweiligen Leistung zu nutzen. Darüber hinausgehende Änderungen oder zusätzliche Korrekturen werden gesondert vergütet.
9. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Alle von der Agentur erstellten Werke, Konzepte, Strategien, Präsentationen, Entwürfe und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht der Agentur. Die Kund:innen erhalten – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und Zeitraum. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere Agenturen oder Dienstleister, ist unzulässig.
10. Weitergabe von Rohmaterial
Rohmaterial, insbesondere ungeschnittene Videoaufnahmen, unbearbeitete Fotos, offene Projektdateien oder nicht finalisierte Entwürfe, wird nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung herausgegeben. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
11. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot oder Vertrag festgelegten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
12. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug geraten die Kund:innen ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Agentur ist berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 40 Euro, Verzugszinsen sowie weitere durch den Verzug entstehende Kosten geltend zu machen. Solange ein Zahlungsverzug besteht, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen auszusetzen und die Lieferung von Arbeitsergebnissen zurückzuhalten.
13. Vertragsbeendigung bei langanhaltendem Zahlungsverzug
Bei anhaltendem Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bleibt unberührt.
14. Eigentumsvorbehalt
Alle erstellten Werke und gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen Eigentum der Agentur. Vor vollständiger Zahlung sind die Kund:innen nicht berechtigt, die Leistungen zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu verwerten.
15. Stornierung von Aufträgen
Wird ein bereits erteilter Auftrag durch die Kund:innen storniert, ist die Agentur berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 30 Prozent der vereinbarten Angebotssumme zu berechnen. Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Leistungs- oder Produktionsbeginn, kann das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt werden.
16. Fotografie, Videografie und sonstige Aufnahmen – Rechte Dritter
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, tragen die Kund:innen die alleinige Verantwortung für die Einholung sämtlicher erforderlicher Nutzungsrechte, Einwilligungen und Genehmigungen im Zusammenhang mit der Erstellung, Nutzung und Veröffentlichung von Foto-, Video- und sonstigen Bild- oder Tonaufnahmen. Dies gilt insbesondere für Rechte am eigenen Bild, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, urheberrechtliche Nutzungsrechte sowie sonstige Rechte Dritter. Die Kund:innen stellen sicher, dass alle abgebildeten oder aufgenommenen Personen, Objekte, Marken, Werke oder Orte ordnungsgemäß freigegeben sind und die Aufnahmen für die vereinbarten Zwecke genutzt, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden dürfen, einschließlich der Nutzung zu Werbe-, Marketing- und Präsentationszwecken sowie in digitalen Medien und sozialen Netzwerken. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter, die aus einer fehlenden, unzureichenden oder fehlerhaften Rechteklärung durch die Kund:innen resultieren. Die Kund:innen stellen die Agentur von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
17. Haftung
Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätet bereitgestellte Informationen der Kund:innen entstehen.
18. Vertraulichkeit
Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
19. Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, die Kund:innen sowie die im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen als Referenz für eigene Marketing- und Präsentationszwecke zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder eine abweichende Vereinbarung getroffen ist.
20. Änderungen, Schriftform, Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
21. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.